Der Passus in den AGB besagt in erster Linie, dass sie das Logo nicht nutzen darf, solange sie nicht bezahlt hat. Hat sie bezahlt, oder war überhaupt kein Preis ausgemacht, hast du ihr bei Übergabe ein Nutzungsrecht eingeräumt. Und da nichts festgehalten ist dazu, vermutlich ein recht weitgreifendes. Da hilft auch der Hinweis auf diein Eigentum in der AGB nicht, das betrifft nämlich das Urheberrecht. Der wäre in den AGB noch nicht mal notwendig, da das Urheberrecht automatisch besteht, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Wenn sie nicht erfüllt sind, hilft auch der Hinweis darauf nichts. Sowas steht allerdings in den meisten AGB drin, da sich Ottonormalkunde wenig mit Urheberrecht auskennt und ihm so noch einmal gesagt werden kann: "Dir gehört nichts von dem, was ich erstelle, du darfst es nur (unter bestimmten Bedingungen) nutzen, wenn du dafür bezahlt hast". Dir gehören selbstverständlich alle Sachen, die du erstellt. Nur ob das Material vor der Verwendung durch andere rechtlich geschützt ist, hängt eben vor allem von der nötigen Schöpfungshöhe ab.