Mitglieder Suche
Vorname, Nachname
Beruf
Postleitzahl
Entfernung
Wer ist online?
Mitglieder: 4
Gäste: 184
© 2010 grafiker.de | Design & Copyright by snygo.media
Benutzername:
Passwort:
Zum Thema: Grafiker helfen Grafikern
Alt 04.02.2013, 09:38
Arnold Hohmann
Grafiker, Texter, Illustrator

Ggf. die letzte Mahnung über einen Anwalt rausschicken. Kostet zwar auch Geld und man muss schauen, ob das im Verhältnis zu dem steht, was man noch an Geld vom Auftraggeber bekommen soll, aber das macht mehr Eindruck beim Kunden.

Stimmt, blöd ist es, wenn der Kunde gar nicht mehr im Geschäft ist und vielleicht schon über alle Berge. Gibts alles, und das ist ärgerlich. Daher würde ich auch nichts hochladen, nichts online stellen oder so, solange der Kunde nicht Stellung bezieht.
__________________
HOHMANN DESIGN
arnold-hohmann.de
Alt 04.02.2013, 11:44
Holger Kremers
Grafiker, Programmierer, Texter, Illustrator

So unter uns: Möchtest Du nochmal mit dem Kunden zusammen arbeiten... so wie das jetzt läuft? Ich denke ehr weniger. Also nicht noch Geld für einen Rechtsanwalt investieren!!!!

Ein Schreiben schicken, dass Du innerhalb von einer Woche den Mahnbescheid beantragst, solltest Du nichts von Ihm hören. Und dann ohne zu zögern beim Mahngericht Deines Vertrauens (http://www.mahngerichte.de) den Mahnbescheid beantragen.

Entweder er reagiert und zahlt... oder er zahlt nicht, weil er nicht kann (dann weißt Du es zumindest)... oder er streitet sich mit Dir, dann musst Du wirklich zum Rechtsanwalt, wenn Du den Auftrag lückenlos nachweisen kannst!
Alt 04.02.2013, 14:24
Bernd Deuwe

Hallo Thomas ... nach der Zahlungserinnerung mit Fristsetzung gleich Anwalt einschalten ... wir haben das Thema zu genuege durch und nach meinem Anwalt ist diese Mahnungsschreiberei ein alter Hut und nicht mehr erforderlich. Die Kosten des Anwalts, im Regelfall um die 200 Euro, wird Deinem Kunden in Rechnung gestellt. Vorab kannst Du Dir noch ueberlegen auf Ratenzahlung zu gehen, was manchmal beim Kunden hilft. Wir haben auch schon Inkassobueros eingeschaltet mit recht grossem Erfolg. Diese Anwaltsquaelerei ist auch nicht immer nachhaltig, zumal dann eventuell lange Rechtsprozesse auf einen warten. Und ganz klar, nicht bezahlte geleistete Arbeit ist erst nach Bezahlung anzuliefern. Wir schalten die Webseite sofort Offline in solchen Faellen ... hier aber bitte unterscheiden, was der Kunde bezahlt hat und was nicht.

Es hilft leider Nichts ... die Zahlungsmoral ist in vielen Bereichen komplett am Ende ... daher muss man leider vehement reagieren. Lass Dir da auch keine Angst machen ... meist kommen Kunden dann daher und praesentieren Ihr Ego und rasseln mit nichtvorhandenen Säbeln. Also, nur Mut. Ich drueck Dir die Daumen. VG Bernd
Alt 04.02.2013, 14:36
Sven Geske
Grafiker, Illustrator

In jedemfall Mahnungen verschicken und über ein Abmahnverfahren informieren.
Im ernst, willst du mit einem Kunden, der das Projekt ewig in die Länge zeiht, dass du andere Projekte nicht planen kannst, Rechnungen nicht bezahlt und auf keinerlei Rückfragen reagiert, weiter behalten?

In unserem Gewerbe sind wir ohnehin sehr kulant was Rechnungen angeht. In jeder anderen Branche wird nach gesetztem Zahlungsziel oder zwei Wochen eine Mahnung geschickt. Nach vier Wochen eine zweite und dann noch eine Dritte mit angekündigter Pfändung.
__________________
Herausforderungen sind dazu da gemeistert zu werden.
Alt 04.02.2013, 14:43
Bernd Deuwe

Bitte durchlesen und den Mahnungsquatsch einfach seinlassen. Gruss Bernd

http://www.akademie.de/wissen/richtig-mahnen
Alt 07.02.2013, 11:39
Gast

Ich denke auch, dass du eine Deadline setzen solltest, ab der du über das Einschalten eines Anwalts nachdenkst. Als Alternative ist die Bernds Idee mit der Ratenzahlung sehr gut. Höchstwahrscheinlich hat der Kunde finanzielle Engpässe zu überwinden. WENN sich da überhaupt je noch was tun wird, dann vielleicht mit einem gesundem Mix aus freundlicher Mahnung und Ratenzahlung.
Alt 24.03.2013, 09:13
Thomas Mechel

Hallo Leute,

bin nun schon seit über 11 Jahren selbstständig und habe so einige Erfahrungen gemacht. Und meine eigenen Erfahrungen haben mich eins gelehrt: Härte selektiert die Spreu vom Weizen. Und Härte praktiziere ich seither sehr erfolgreich. Am Anfang denkt man, Mensch, das kannst doch nicht bringen. Aber es funktioniert gut, wenn man gute Leistung erbringt.

Hundert Mal mahnen, ständig dem Geld hinterher rennen, Tausend Mal telefoneiren und Mails schreiben – hat alles keinen Wert, braucht vielzuviel Zeit und kostet Euch viel zuviel Geld. Ein Unternehmen muss wirtschaftlich denken und effizient handeln.

In Deutschland sind übrigens keine Mahnschreiben gesetzlich vorgeschrieben. Man muss also NICHT unbedingt mahnen. Mahnungen sind ein Nice-to-have und Euer Zuvorkommen dem Kunden gegenüber, ihm Zahlungsaufschub zu gewähren. Aber mit jedem Tag, den Ihr zuviel auf Euer Geld wartet, räumt Ihr dem Kunden einen Kredit ein, für den Ihr (ohne spezielle Vereinbarung) nicht mal Zinsen bekommt, aber auf der Bank hohe Zinsen bezahlt.

Daher gibt's bei mir persönlich nur eins (und das wissen alle meine Kunden): Wer spätestens X Tage oder Wochen nach Rechungsstellung nicht gezahlt hat, der kriegt ohne weitere Auffoderung, ohne vorherige Manhnungen und ohne Vorwarnung einen "gerichtlichen Mahnbescheid" ins Haus. Den kann man übrigens (je nach Mahngericht) ganz bequem online ausstellen.

Dann übernimmt sofort das Gericht, stellt diesen dem Kunden zu und der Kunde hat anschließend 2 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Das kostet zwar etwas Geld (ca. +/- 25 Euro), aber wenn Ihr stundenlang telefoniert, Manhnungen schreibt etc., dann kostet Euch das wesentlich mehr. Betriebswirtschaftlich gesehen kostet schon jede Rechnung 50 Euro – und Mahnungen nicht viel weniger. Und dann noch der Aufwand, um dem Kunden ständig hinterherzurennen.

Legt der Kunde keinen Widerspruch ein, dann kommt der Vollstreckungsbescheid und er wird schließlich gepfändet. Legt er Widerspruch ein, dann muss man zur Not klagen. Aber da alles immer offiziell vom Gericht kommt, legen meist nur diejenigen Widerspruch ein, die entweder wirklich gar kein Geld mehr haben oder die es in guter Aussicht auf Erfolg gegen Euch auf einen Prozess ankommen lassen würden. Aber glaubt mir, das sind die alller aller wenigsten. Eine gerichtliche Zahlungsaufforderung hat großes Gewicht bei Gläubigern. Und oftmals versuchen Kunden einfach Verzögerungstaktiken und böse Spielchen zu spielen, wenn's ums Bezahlen geht – eben weil der Leistungserbringer oftmals ein Einzelkämpfer bzw. Freischaffender ist. Und der wird sich schon nicht wehren, denken viele. Weil Anwälte können die sich eh nicht leisten. Aber man kann sich wehren – auch ohne Anwälte.

In all meinen 11 Jahren kam es schon ein paar Mal zum gerichtlichen Mahnsbescheid. Alle haben dann superschnell gezahlt. Und ich habe viel Aufwand, viel Mühe und viel Geld gespart.

Doch der Effekt könnte für Euch sein, dass Euch ein paar Kunden wegfallen werden. Mir ist übrigens in 11 Jahren nur ein einziger durch solch harte Vorgehensweisen weggefallen. Aber wenn, dann fallen letzlich nur diejenigen weg, die Ihr sowieso als Kunden nicht gebrauchen könnt, aufgrund schlechter Zahlungsmoral etc.. Diejenigen, die gute Arbeit gut bezahlen, weil sie Eure spezielle Leistung benötigen, und die nicht rumzicken, genau die bleiben Euch erhalten. Und das ist gut für Euer Geschäft. Denn nun habt Ihr mehr Zeit dazu, in solch lohnende Kunden und auch in die Neuaquise lohnender Kunden mehr Energie zu stecken.

Grüße an alle!
Alt 24.03.2013, 12:44
Bernd Deuwe

Hallo Thomas,

besser haette man es nicht ausfuehren koennen ... fuer all Diejenigen, die Angst vor diesem Schritt haben und sich unsicher sind, sollte das Hinweis genug sein, um sein Recht zu kaempfen.

Gruss Bernd