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Zum Thema: Off-Topic
Alt 17.06.2012, 02:04
Frank McDonald

Hallo Leute,

kurz zur Erklärung:

Ich habe ende letzten Jahres für eine Kundin ein Logo gestaltet nach ihren Vorgaben ( Showcase: Scott´s View ) Nun war ich heute nach längerem wieder bei ihr gewesen und musste feststellen das Sie sowie Mitarbeiter neue T-Shirts tragen mit dem von mir entworfenen Logo. Allerdings habe ich diese T-Shirts nie als Auftrag erhalten. Auf meine Nachfrage wo Sie den diese machen lassen hat, teilte sie mir mit das ein Bekannter (selber Mediengestalter) von ihr diese T-Shirts ihr zum Geburtstag geschenkt hätte. Auf meine weitere Frage woher er denn das Logo habe meinte sie er hätte es aus FB kopiert und für die T-Shirts nachgebaut.

Das Logo ist fast 1zu1 nachgemacht worden bis auf die Linien welche die Berge bilden.
Ansonsten ist alles gleich, gleiche Schrift gleiche Größe selbst die Abstände der Buchstaben gleich.

Jetzt meine Frage, da ich das Logo nicht schützen lassen habe über meine Firma da es ja eine Bekannte ist. Kann ich diesem Bekannten nun Verklagen wegen Urheberrechtsverletzung, Plagiat? Oder ist das nicht Möglich, hatte bis dato noch nie so ein Problem.

Soweit mir bekannt ist das Logo welches zwar unter Vorgaben entstanden ist mein geistiges Eigentum ergo habe ich doch das Urheberrecht auf dieses und kann bestimmen wer dieses nutzen / verwenden darf und wer nicht oder bin ich da auf dem falschen Weg?

grüße
Alt 17.06.2012, 02:25
Tobias Grunow
Grafiker

Du musst nichts extra schützen lassen. Wenn das von dir gestaltete Logo die nötige Schöpfungshöhe hat, ist es automatisch durch das Urheberschutzgesetz als dein geistiges Eigentum geschützt. Da liegt dann aber auch der Knackpunkt, den es im Zweifelsfall vor Gericht zu beweisen gilt. Erfüllt das Logo eben nicht die Kriterien, gibts auch kein Urheberrecht für dich.

Die andere Frage ist, ob du es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen willst. Zumal es sich um eine Bekannte handelt. Lässt sich das nicht anders aus der Welt schaffen? Und falls nicht, ist der Streitwert überhaupt hoch genug, dass sich überhaupt ein Gericht bemüht?

Wenn ein Anspruch auf Urheberrecht besteht, bestimmst du natürlich, wer was wie mit dem Logo machen darf. Und das hältst du am Besten einem Lizenzvertrag fest, wenn du deinem Kunden (in dem Fall deiner Bekannten) ein Nutzungsrecht einräumst. Wenn bislang nichts dergleichen bei Übergabe des Logo ausgehandelt wurde, siehts u.U. schlecht für dich aus. Ich bin da auch kein Rechtsexperte, aber ich könnte mir vorstellen, dass du in dem Fall vor Gericht wenig Chancen hast, da vermutlich von einem uneingeschränkten Nutzungsrecht auszugehen ist. Dazu gibt es aber sicher Fälle im Internet zu finden.
__________________
verstören - zernichten
Alt 17.06.2012, 11:09
Frank McDonald

Guten Morgen,

Nein ein Nutzungsrecht wurde damals nicht ausgemacht, da es ja wie schon gesagt eine Bekannte ist. Allerdings ist ein Nutzungsrecht in meinen AGB´s verankert in denen steht:


§ 11 Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrechte
An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich 2Way-Design das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. 2Way-Design bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten, Programmen und Layouts.


Die AGB´s wurden von einer Rechtsanwältin geschrieben und Sie erklärte mir damals das mit diesem das Nutzungsrecht sowie Eigentumsrecht jederzeit bei mir bleibe und dritte meine Arbeiten ohne meine Zustimmung nicht verwenden, bearbeiten, verkauft werden darf.

Ich werde am Montag bei ihrem Bekannten vorbeifahren und mit ihm Reden. Bin mal gespannt was er dazu zu sagen hat.

grüße
Alt 17.06.2012, 11:36
Tobias Grunow
Grafiker

Der Passus in den AGB besagt in erster Linie, dass sie das Logo nicht nutzen darf, solange sie nicht bezahlt hat. Hat sie bezahlt, oder war überhaupt kein Preis ausgemacht, hast du ihr bei Übergabe ein Nutzungsrecht eingeräumt. Und da nichts festgehalten ist dazu, vermutlich ein recht weitgreifendes. Da hilft auch der Hinweis auf diein Eigentum in der AGB nicht, das betrifft nämlich das Urheberrecht. Der wäre in den AGB noch nicht mal notwendig, da das Urheberrecht automatisch besteht, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Wenn sie nicht erfüllt sind, hilft auch der Hinweis darauf nichts. Sowas steht allerdings in den meisten AGB drin, da sich Ottonormalkunde wenig mit Urheberrecht auskennt und ihm so noch einmal gesagt werden kann: "Dir gehört nichts von dem, was ich erstelle, du darfst es nur (unter bestimmten Bedingungen) nutzen, wenn du dafür bezahlt hast". Dir gehören selbstverständlich alle Sachen, die du erstellt. Nur ob das Material vor der Verwendung durch andere rechtlich geschützt ist, hängt eben vor allem von der nötigen Schöpfungshöhe ab.
__________________
verstören - zernichten
Alt 17.06.2012, 12:08
andreas reschetilowski

huhu,

ich möchte wegen der schöpfungshöhe eine richterin auf dem leipziger landgericht zitieren:

"auch kleine dinge müssen geschützt werden"

es geht nicht darum dass man 3 monate an einem logo saß, es geht darum dass man sich damit "arbeit" machte. ein schaffensprozess muss vorhanden sein. am besten fährt man wenn man skizzen, spätere arbeitsdatei und entgültiges logo vorweisen kann, das reicht um die "schöpfungshöhe" zu erreichen. wie gross oder afwändig es letztlich ist ist eher nebensache. wichtig wäre auch ob das logo privat oder geschäftlich genutzt wird. du kannst solange das logo deinem so sehr ähnelt dass ein laie sieht dass es das gleiche ist auch eine unterlassung von dem grafiker fordern. vllt wäre das der erste weg bevor du mit gericht und so krams drohst.

mfg =)
Alt 17.06.2012, 12:14
karl kovacs
Grafiker, Fotograf, Illustrator

hallo frank,

wie habt ihr damals vereinbart? du hast das logo gemacht, aber wie hast du die nutzungsrechte geregelt? das ist immer wichtig. ich habe nur einmal so ein fall gehabt, aber dann haben wir freundlicher weise geregelt. ich habe die unbegrenzte nutzungsrechte nachträglich in rechnung gestellt. er hat akzeptiert, bezahlt und fertig....

ich würde in deiner stelle auch so machen. ist besser so...

aber da ist noch eine frage? du schreibst, dass er dir alles vorgegeben hat? also praktisch du hast deine idee ausgeführt und reingezeichnet? ....weil da ist die sache wieder komplizierter...

um wie viel geld gehts hier? ich vermute mal nicht so viel...dann lass es lieber.

vg.
karl
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...der rote punkt!...ist nicht mehr so pfiffig...dank an haris
Alt 17.06.2012, 12:21
Peter Huelsmann

Was mich interessieren würden: Hast du denn damals vereinbart und darauf hingewiesen, dass DU jedes Mal bei Verwendung Geld bekommst. bei meinen Kunden würde ich das nicht durchbekommen. Und da lass ich es lieber. Ich hatte schon einmal einen ähnlichen Fall, in dem ein Kunde ein Logo nachgebaut und dann leicht verändert hat. Hat er auf einer Messe genutzt und mir dann die Fotos gesendet.

Mein Kommentar war dazu eher, dass er sich selber keinen Gefallen tut, jetzt ZWEI Logos zu haben.

Ich sage dann immer: Reisende muss man ziehen lassen

Und wie Karl schon sagt: Um wieviel geht es hier? Und worum wirklich? Austausch-Angst?
Alt 17.06.2012, 16:49
Frank McDonald

Hallo,

Nein ich habe bezüglich der Nutzungsrechte keine Regelung vereinbart, da es eine Bekannte von mir ist der ich für einen umgangssprachlich Freundschaftspreis das Logo erstellt habe. Die Vorgaben welche Sie mir gegenüber gemacht hatte bezogen sich auf ein Bild von Schottlands Scott´s View uns dem Geschäftsnamen sowie Slogan. Das was daraus entstanden ist also das entgültige Logo ist komplett auf meinen Mist ^^ gewachsen.

Bei dem Betrag handelt es sich um eine geringe Summe unter 200.- € also kein hoher Streitwert im Rechtlichen Sinne.

Was ich im Grunde wissen wollte ist ob ich diesem der jetzt das Logo nachgebaut hat, ihn dazu bringen kann dieses zu unterlassen bzw. wenn nötig gerichtlich dagegen vorgehen kann.

Aber ich glaube im Moment der Ratschlag von Peter ist hier wohl eher angebracht.

grüße
Alt 17.06.2012, 17:21
Lukas Ponikowski
Grafiker, Programmierer

Zitat:
Zitat von Frank McDonald Beitrag anzeigen
Nein ich habe bezüglich der Nutzungsrechte keine Regelung vereinbart, da es eine Bekannte von mir ist der ich für einen umgangssprachlich Freundschaftspreis das Logo erstellt habe.
Was lernen wir daraus?

Zitat:
Zitat von Frank McDonald Beitrag anzeigen
Bei dem Betrag handelt es sich um eine geringe Summe unter 200.- € also kein hoher Streitwert im Rechtlichen Sinne.

Was ich im Grunde wissen wollte ist ob ich diesem der jetzt das Logo nachgebaut hat, ihn dazu bringen kann dieses zu unterlassen bzw. wenn nötig gerichtlich dagegen vorgehen kann.
Damit hast du dir den zweiten Teil der Frage selbst beantwortet. Ansonsten erlaube ich mir, Tobias zu zitieren:

Zitat:
Zitat von Tobias Grunow Beitrag anzeigen
Wenn das von dir gestaltete Logo die nötige Schöpfungshöhe hat, ist es automatisch durch das Urheberschutzgesetz als dein geistiges Eigentum geschützt. Da liegt dann aber auch der Knackpunkt, den es im Zweifelsfall vor Gericht zu beweisen gilt. Erfüllt das Logo eben nicht die Kriterien, gibts auch kein Urheberrecht für dich.
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.punkt
Alt 17.06.2012, 17:26
Lukas Ponikowski
Grafiker, Programmierer

Zitat:
Zitat von Peter Huelsmann Beitrag anzeigen
bei meinen Kunden würde ich das nicht durchbekommen. Und da lass ich es lieber. Ich hatte schon einmal einen ähnlichen Fall, in dem ein Kunde ein Logo nachgebaut und dann leicht verändert hat. Hat er auf einer Messe genutzt und mir dann die Fotos gesendet.

Mein Kommentar war dazu eher, dass er sich selber keinen Gefallen tut, jetzt ZWEI Logos zu haben.

Ich sage dann immer: Reisende muss man ziehen lassen
An deiner Stelle würde ich in Erwägung ziehen, den Kundenstamm zu wechseln.
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.punkt