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Geschmacksmuster über Onlinedienstleister schützen lassen?


Da das Thema Urheberrecht und Geschmacksmuster so wichtig ist, eröffne ich mal einen neuen Thread.

In einem anderen Thread kam die Diskussion darüber auf, wie man am besten seine "Werke" schützt. Anlass der weiteren Diskussion war ein Hinweis auf einen Online-Anbieter (PriorMart), der für 29 - 49 EUR geistiges Eigentum lebenslänglich registriert und schützt. Eine Registrierung als Urheber würde genügen, danach ein Daten-Upload und schon ist alles paletti. Die Fragen dabei sind aber:

Sind diese Upload-Dienstleister überhaupt seriös?
Sind diese Maßnahmen ausreichend, um mein geistiges Eigentum zu 100% zu schützen?
Und wie erfolgt der Nachweis, dass ich tatsächlicher Urheber bin? - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?


Ich habe mal nachgefragt und stelle hier mal die Meinungen zweier Rechtsanwälte ein:

1. Anwalt:

"Grundsätzlich entsteht das Urheberrecht an einem Werk mit dessen Schaffung, eine offizielle Registrierung ist nicht erforderlich und in Deutschland auch nicht möglich, im Gegensatz zu Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern. Dies war in einigen Ländern, z.B. in den USA, früher anders. Deshalb existiert dort auch noch ein Urheberrechtsregister, bei dem man sein Werk registrieren lassen kann. Auf den Schutz des Werkes hat dies aber heutzutage erstmal keine Auswirkung.

Demnach begründet der von Ihnen angesprochene Dienst auch nicht den Urheberrechtsschutz für ein Werk (z.B. Bild, Text, etc.), sondern dient lediglich dazu zu dokumentieren, dass ein bestimmtes Werk bei der hinterlegenden Person vorhanden war. Der Dienst bekommt also erst dann Sinn, wenn es zu einem Streit darüber kommt, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt über ein bestimmtes Werk verfügt hat. Strenggenommen, ist dieser Dienst alleine nicht dazu geeignet, die Urheberschaft an einem Werk beweisen zu können. Hierzu müßte dargelegt werden, dass man das fragliche Werk geschaffen hat, z.B. durch Zwischenentwürfe, Originalbilddateien u.ä.


Der zweite Anwalt brachte es noch knackiger auf den Punkt:

"Diese Upload-Dienstleister sind – pardon – der reine Dummenfang.
Ich berate ziemlich oft Designer zum Thema Schutz ihrer Leistungen und halte hierzu auch Vorträge.

Nur soviel: Es gibt jenseits des Urheberrechts (das bei Gebrauchsgrafiken oft nicht greift) ein wunderbares Schutzrecht, das ganz kostenlos dem Grafiker Schutz für seine Leistungen bietet: Das sog. nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Will jetzt nicht seitenlang schreiben, aber zumindest mal diesen Punkt erwähnen.

Bevor Sie also unnötig Geld für Humbugbestätigungen ausgeben, fragen Sie mal jemanden, der sich damit auskennt.

Übrigens: Zum (eingetragenen) Geschmacksmuster habe ich vor einiger Zeit einen Vortrag an der FH Salzburg gehalten, siehe hierzu auch unter http://www.servicemarks.de/downloads/designeuropaweitschuetzen.pdf "

______________________________________________________________________________________________________

So sind jedenfalls die Meinungen der (Rechts)experten...
Falls jemand schon gute oder auch schlechte Erfahrungen mit derlei Anbietern gemacht hat, dann wäre es sicher interessant, uns daran teilhaben zu lassen.






erstellt von :
Veröffentlicht:18.09.2009
Sven Geske schrieb:
23.09.2009 | 09:50 Uhr
Danke für die Info. Sowas mal von "amtlicher" Seite zu hören ist interessant.
Ich vertrete die selbe Meinung wie die beiden Anwälte. es ist eigentlich nicht nötig seine Werke irgendwie aktiv schützen zu lassen. Wir haben das UrhG und das wirkt sehr gut. Das größte Problem ist nicht der Schutz der Werke, sondern die Verfolgung von Verstößen.
Theoretisch ist ja jede Kopie aus einem buch, jeder Link eines Bildes, jede Fotografie eines Designs, etc, geschützt und darf nicht weiterverwendet werden ohne Zustimmung des "Autors". Aber insbesodnere das Internet macht es da sehr leicht das zu umgehen. Merkt ja keiner und es machen eh alle. Das hilft uns Designern wenig.
Somit kann es nützlich sein jemanden zu beauftragen die Weiterverwendung der eigenen Werke zu beobachten. Ich halte es aber für zweifelhaft ob das wirklich lückenlos funktioniert. Wenn ich jetzt für ne halbe Stunde ein Bild ins Netz stelle und halbwegs findbar mit Google verlinke haben das in windeseile tausende Menschen rutnergeladen und nutzen es für eigene Zwecke. Wie soll ich das verfolgen?
Da nehme ich es doch eher mit Tantiemenerwaltern, wie VG-Bildknst. Da bekommt man pauschal für seine veröffentlichten Werke noch eine Kleinigkeit und es ist somit nicht ganz so hart wenn wild kopiert wird.
02.01.2010 | 12:56 Uhr
Zum Prior-Markt gehört ja nun neuerdings Designprotection, Kostenlos, nichteingetragenes Geschmacksmuster, das zum Thema "Dummfang"...
Der Anwalt möchte ja verdienen...
Wollen wir mal das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.
Den Nachweis muss man im Falle des Falles eh erbringen, und selbst dann obliegt es dem Richter zu entscheiden!
Zuletzt bearbeitet am 02.01.2010 12:57