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Nicht nur gängige Vektorprogramme, sondern auch künstlerische Pinselstriche oder fantastische Arrangements gehören hier dazu.
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| Moderiert von: | |
| Gruppe besteht seit: | 26.09.2008 |
| Mitglieder: | 207 |
| Aufrufe: | 4803 |
| Beiträge: | 163 |
| Tags: | Illustrator, Vektor, Freehand |
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Lehrstück für junge Illustratoren
Im folgenden ein Beitrag, der zeigt, wie weit es schon gekommen ist. Auftraggeber, die sich rühmen junge Leute zu fördern, haben dabei nur selten soziale Verantortung im Sinn:
| erstellt von | : | |
| Veröffentlicht | : | 10.09.2009 |

Sven Geske schrieb:
14.09.2009 | 12:23 Uhr
Laut UrhG ist jedes künstlerische Produkt (Bilder, Videos, Texte, Coreografien, etc) automatisch geschützt sobald es veröffentlicht wurde. Dazu reicht es meistens das Werk einfach einer handvoll Leute zu präsentieren. Damit ist es vor Gericht erstmal für den Erschaffer des Wekrs geschützt. Niemand darf daran rumwerkeln, verdienen etc. Was der Urheber eltztlich mit dem Werk anfängt liegt an ihm, aber Verwertungsrecht, Piblikationsrecht, Veränderungsrecht etc obliegen ihm.
Selbiges gilt in geädnertem maße auch für abgebidlete Personen. Sobald jemand auf dem Werk einwandfrei zu erkennen ist, also durchas auch fremde Personen auf den Urlaubsbildern) hat dieser das Recht die Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte einzufordern. Das kann dazu führen dass er Geld vom Fotografen bekommt,d er Fotograf das Bild nur mit dessen Zustimmung verwenden darf, etc. Einzige Ausnahme: massenbilder in denen die Person nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
Ist jetzt sicherlich nicht gesetzesgetrau wiedergegeben. Das ist jetzt gerade das was mir so im Hirn hängen geblieben ist zum Thema. Ein Jurist möge es bitte korrigieren bzw verfeinern ;)
Selbiges gilt in geädnertem maße auch für abgebidlete Personen. Sobald jemand auf dem Werk einwandfrei zu erkennen ist, also durchas auch fremde Personen auf den Urlaubsbildern) hat dieser das Recht die Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte einzufordern. Das kann dazu führen dass er Geld vom Fotografen bekommt,d er Fotograf das Bild nur mit dessen Zustimmung verwenden darf, etc. Einzige Ausnahme: massenbilder in denen die Person nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
Ist jetzt sicherlich nicht gesetzesgetrau wiedergegeben. Das ist jetzt gerade das was mir so im Hirn hängen geblieben ist zum Thema. Ein Jurist möge es bitte korrigieren bzw verfeinern ;)

Szascha Rot schrieb:
14.09.2009 | 12:33 Uhr
Hallo Mario,
selbstverständlich hast Du das Urheberrecht an deiner Idee/deinen Werken. Die ganz genaue Lage wird aber wohl immer von einem Gericht entschieden. Du musst z.b. beweisen können, dass jene Arbeit deinem Verstand entsprungen ist, also wirklich deins ist. Das ist bei einigen Sachen garnicht so einfach, da Du ja auch nicht der einzige bist, der auf eine bestimmte Idee kommen kann. Also musst Du vielmehr beweisen können, dass deine Idee kopiert wurde.
Der Unterschied zu einem Foto von einer Person ist der, dass die Person unumstritten darauf zu erkennen ist. Logisch, dass da keine Beweispflicht mehr besteht, oder?
Du solltest dich auf jeden Fall nochmal schlau machen zum Thema Urheberrecht und Nurtzungsrecht. Auch zum Thema Derivate. Wenn dann jemand deine Werke kopiert, weißt Du zumindest wie Du rechtlich da stehst.
selbstverständlich hast Du das Urheberrecht an deiner Idee/deinen Werken. Die ganz genaue Lage wird aber wohl immer von einem Gericht entschieden. Du musst z.b. beweisen können, dass jene Arbeit deinem Verstand entsprungen ist, also wirklich deins ist. Das ist bei einigen Sachen garnicht so einfach, da Du ja auch nicht der einzige bist, der auf eine bestimmte Idee kommen kann. Also musst Du vielmehr beweisen können, dass deine Idee kopiert wurde.
Der Unterschied zu einem Foto von einer Person ist der, dass die Person unumstritten darauf zu erkennen ist. Logisch, dass da keine Beweispflicht mehr besteht, oder?
Du solltest dich auf jeden Fall nochmal schlau machen zum Thema Urheberrecht und Nurtzungsrecht. Auch zum Thema Derivate. Wenn dann jemand deine Werke kopiert, weißt Du zumindest wie Du rechtlich da stehst.

Sandra Wolter schrieb:
14.09.2009 | 13:21 Uhr
Also ersteinmal vorab: Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe, auch wenn sie oft eng miteinander verknüpft sind
Wer mit Fotos Geld verdienen möchte, worauf deutlich erkenn- und identifizierbare Personen abgebildet sind, der braucht für den Fall aller Fälle eine (schriftliche) Veröffentlichungsgenehmigung des Abgebildeten. Man nennt sowas "Model-Release". Diesem "Persönlichkeitsrecht" müssen sich bspw. auch alle Bildagenturen die im Internet Bilder anbieten, unterwerfen.
Auch wenn Wikipedia nicht jedermanns Sache ist, empfehle ich hierzu diesen Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen zur Lektüre (man muss sich ja nicht immer gleich und sofort Fachliteratur kaufen).
Hätte der junge Mann nun nur die Silhouette des Abgebildeten verwendet und da bspw. einen Hundekopf draufmontiert, oder hätte er den Abgebildeten soweit verfremdet, dass man ihn unmöglich mehr erkennen kann, dann hätte es keine Probleme gegeben.
Als "Createur" dieses Kunstwerkes besitzt der Illustrator das Urheberrecht an dieser Illustration - ganz egal ob jemand darauf erkennbar ist oder nicht. Voraussetzung ist hier, dass er eine Vorlage künstlerisch-kreativ soweit verändert hat, dass man es als "geistiges Eigentum" ansehen kann. Eine Person freistellen und dahinter einen Farbverlauf zu setzen, gehört ganz sicher nicht dazu. ;-) In vorliegendem Falle ist das Urheberrecht also unbestritten und liegt beim Illustrator, nur muss der eben darauf bedacht sein, dass niemandes Persönlichkeitsrechte verletzt werden bzw. sich vrher schriftlich rechtlich absichern.
Also: Niemand will uns in die Arbeit reinpfuschen - ich finde beide Gesetze logisch und sinnvoll. Mir würde es auch nicht gefallen, wenn ich mich plötzlich ungefragt auf einem Miami-Beachparty-Plakat irgend eines Schuppens schlammcatchend mit einer Paris Hilton wiederfinden würde. ;-)
Wer mit Fotos Geld verdienen möchte, worauf deutlich erkenn- und identifizierbare Personen abgebildet sind, der braucht für den Fall aller Fälle eine (schriftliche) Veröffentlichungsgenehmigung des Abgebildeten. Man nennt sowas "Model-Release". Diesem "Persönlichkeitsrecht" müssen sich bspw. auch alle Bildagenturen die im Internet Bilder anbieten, unterwerfen.
Auch wenn Wikipedia nicht jedermanns Sache ist, empfehle ich hierzu diesen Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Aufnahmen_mit_Personen zur Lektüre (man muss sich ja nicht immer gleich und sofort Fachliteratur kaufen).
Hätte der junge Mann nun nur die Silhouette des Abgebildeten verwendet und da bspw. einen Hundekopf draufmontiert, oder hätte er den Abgebildeten soweit verfremdet, dass man ihn unmöglich mehr erkennen kann, dann hätte es keine Probleme gegeben.
Als "Createur" dieses Kunstwerkes besitzt der Illustrator das Urheberrecht an dieser Illustration - ganz egal ob jemand darauf erkennbar ist oder nicht. Voraussetzung ist hier, dass er eine Vorlage künstlerisch-kreativ soweit verändert hat, dass man es als "geistiges Eigentum" ansehen kann. Eine Person freistellen und dahinter einen Farbverlauf zu setzen, gehört ganz sicher nicht dazu. ;-) In vorliegendem Falle ist das Urheberrecht also unbestritten und liegt beim Illustrator, nur muss der eben darauf bedacht sein, dass niemandes Persönlichkeitsrechte verletzt werden bzw. sich vrher schriftlich rechtlich absichern.
Also: Niemand will uns in die Arbeit reinpfuschen - ich finde beide Gesetze logisch und sinnvoll. Mir würde es auch nicht gefallen, wenn ich mich plötzlich ungefragt auf einem Miami-Beachparty-Plakat irgend eines Schuppens schlammcatchend mit einer Paris Hilton wiederfinden würde. ;-)
Zuletzt bearbeitet am 14.09.2009 13:24

Mario Klein schrieb:
14.09.2009 | 13:39 Uhr
der illustrator hat den abgebildeten mann als zombi (zoom bie der woche) und freak betitelt, daher glaube ich führte die motivation, den illustrator aus persönlichkeitsrechten zu verklagen. mit reinpfuschen meinte ich die tatsache, das jemand drittes, der nicht aus meinem handwerk kommt, für unnötige probleme sorgt. typisch altruistisch. im endeffekt bin ich nur etwas angesäuert, das PRODUKT-designer erstmal zahlen müssen, um das entwickelte produkt als eigen auszugeben. ist mir schon des öfteren passiert, ohne das ich geklagt habe. uns wurde gesagt, das man ohne patent keine chance hätte. meine dozenten waren der ansicht, das ghostwriting & ideenklau normal sei. auf urheberrechte gingen sie nur floskelhaft ein wie: da müßt ihr aufpassen...
die gesetzte finde ich auch sinnvoll, wäre aber über eine änderung zugunsten der produktdesigner erfreut. wenn man über monate an einem schalensitz für videospieler sitzt, mit lautsprechern und vibratoren für echtes racingfeeling, und genau dieser stuhl auf einmal bei einem möbelhaus zu erhalten ist, sogar in den gleichen farben, platzt einem schon mal der hut...
also es klagt nicht der, der das bild gemacht hat, sondern das "objekt". in meiner logik steht dem macher (der im schweiße seines angesichts etwas erschafft) die kohle zu. in diesem fall geht es wohl nur um die art & weise, WIE die person dargestellt wird. so toll und wertvoll kann ein mensch nicht sein, das sein antlitz über dem steht, was ein antlitz erschafft.
ich kann so nicht arbeiten... ; )
die gesetzte finde ich auch sinnvoll, wäre aber über eine änderung zugunsten der produktdesigner erfreut. wenn man über monate an einem schalensitz für videospieler sitzt, mit lautsprechern und vibratoren für echtes racingfeeling, und genau dieser stuhl auf einmal bei einem möbelhaus zu erhalten ist, sogar in den gleichen farben, platzt einem schon mal der hut...
also es klagt nicht der, der das bild gemacht hat, sondern das "objekt". in meiner logik steht dem macher (der im schweiße seines angesichts etwas erschafft) die kohle zu. in diesem fall geht es wohl nur um die art & weise, WIE die person dargestellt wird. so toll und wertvoll kann ein mensch nicht sein, das sein antlitz über dem steht, was ein antlitz erschafft.
ich kann so nicht arbeiten... ; )
Zuletzt bearbeitet am 14.09.2009 13:52

Sandra Wolter schrieb:
14.09.2009 | 15:00 Uhr
Soweit ich mitbekommen habe, hatte die Zeitung den Arbeitstitel vorgegeben und den Text sicher im Nachhinein erstellt.
Wenn dem Illustrator das Thema nicht bekannt war, ist er nicht verantwortlich dafür, wie die Zeitung anschließend die Illsutration verwurstet. Allerdings müsste er das schriftlich belegen können.
Es geht ja nicht darum, dass das "Tolle" eines Menschen geschützt wird, sondern seine Persönlichkeitsrechte. Jeder Zeitung, die auf Straßen Interviews macht, muss dich fragen, ob Sie deine Äußerungen abdrucken darf (unf ggf. das dazu geschossene Foto dazu). Wie gesagt: Urheberrecht ist nicht das selbe wie Persönlichkeitsrecht. Selbst wenn die Person sehr vorteilhaft abgebildet wurde, hätte sie - ohne vorherige Veröffentlichungserlaubnis - jederzeit das Recht, gegen diese Veröffentlichung ihres Antlitzes zu klagen. Es geht hier also auch nicht um das WIE, sondern eher um das OB (eine Erlaubnis des Abgebildeten erteilt wurde).
Ja, und gerade im Produktdesign oder bei Marken- und Namenskreationen kommt man um eine Patentanmeldung nicht herum, soll die Eigenkreation nicht kopiert werden. Ich kann aber deinen Unmut völlig verstehen, denn gerade Studenten haben selten das Geld für eine Patentanmeldung parat. Und dafür wird wohl niemand extra einen Kredit aufnehmen wollen.
Wenn dem Illustrator das Thema nicht bekannt war, ist er nicht verantwortlich dafür, wie die Zeitung anschließend die Illsutration verwurstet. Allerdings müsste er das schriftlich belegen können.
Es geht ja nicht darum, dass das "Tolle" eines Menschen geschützt wird, sondern seine Persönlichkeitsrechte. Jeder Zeitung, die auf Straßen Interviews macht, muss dich fragen, ob Sie deine Äußerungen abdrucken darf (unf ggf. das dazu geschossene Foto dazu). Wie gesagt: Urheberrecht ist nicht das selbe wie Persönlichkeitsrecht. Selbst wenn die Person sehr vorteilhaft abgebildet wurde, hätte sie - ohne vorherige Veröffentlichungserlaubnis - jederzeit das Recht, gegen diese Veröffentlichung ihres Antlitzes zu klagen. Es geht hier also auch nicht um das WIE, sondern eher um das OB (eine Erlaubnis des Abgebildeten erteilt wurde).
Ja, und gerade im Produktdesign oder bei Marken- und Namenskreationen kommt man um eine Patentanmeldung nicht herum, soll die Eigenkreation nicht kopiert werden. Ich kann aber deinen Unmut völlig verstehen, denn gerade Studenten haben selten das Geld für eine Patentanmeldung parat. Und dafür wird wohl niemand extra einen Kredit aufnehmen wollen.

Szascha Rot schrieb:
15.09.2009 | 11:05 Uhr
genau getestet hab ich es noch nicht, wäre aber sicherlich eine alternative: http://www.priormart.com/de/ schon ab 30€
(zumindest für den Fall von Mario - Persönlichkeitsrechte müssen trotzdem noch beachtet werden)
(zumindest für den Fall von Mario - Persönlichkeitsrechte müssen trotzdem noch beachtet werden)

Sandra Wolter schrieb:
18.09.2009 | 01:10 Uhr
Was ist eigentlich mit der VG Wort und Bild? Machen die nicht auch sowas ähnliches und zahlen sogar was aus? Wenn ich ehrlich bin, bin ich bisher noch nicht wirklich hinter die Funktionsweise von VG Wort & Bild gestiegen. :)
@ Szascha Rot: Klingt zumindest auf den ersten Blick gut. Pro Produkt 29 - 49 EUR hinzulegen, das dürfte auch eine gute Alternative für Mario Klein, oder?
Allerdings stellt sich mir auch hier die Frage, wie das nachprüfbar sein soll. PriorMart schreibt auf seiner Website, dass man nur ein Dokument vorlegen muss, deren Jurist beglaubigt es und damit ist die Urheberschaft nachgewiesen und lebenslang gültig. Gilt hier: Wer zuerst malt hat am Ende den Vorteil?
.
@ Szascha Rot: Klingt zumindest auf den ersten Blick gut. Pro Produkt 29 - 49 EUR hinzulegen, das dürfte auch eine gute Alternative für Mario Klein, oder?
Allerdings stellt sich mir auch hier die Frage, wie das nachprüfbar sein soll. PriorMart schreibt auf seiner Website, dass man nur ein Dokument vorlegen muss, deren Jurist beglaubigt es und damit ist die Urheberschaft nachgewiesen und lebenslang gültig. Gilt hier: Wer zuerst malt hat am Ende den Vorteil?
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Zuletzt bearbeitet am 18.09.2009 01:13

Sven Geske schrieb:
18.09.2009 | 09:34 Uhr
Der VG Bildkunst kannst du deine Arbeiten melden, welche im Bereich Itnernet, Verlag, Print, Video usw veröffentlicht werden. Die schreiben dir dann einen entsprechenden Anteil gut. Das sind dann deine Tantiemen, welche du erhältst dafür, dass deine Werke veröffentlicht wurden. Die Grundlage dahitner sit, dass dort überall deine Werke theoretisch kopiert werden können und man das ja nicht nachverfolgen kann. Darum gibts wenigstens derartige Pauschaltantiemen, von denen der Künstler profitieren kann. Vorraussetzung ist, dass man bei der VG gemeldet ist und regelmäßig Meldung über die veröffentlichten Werke amcht. Auch musst du, glaube ich, Nachweisen, dass du halbwegs professionel in dem gebiet arbeitest.





