Mitglieder Suche
Kooperationspartner
Wer ist online?
Zur Zeit sind 193 User online
© 2012 grafiker.de | Design & Copyright by snygo.media
Jetzt geht´s ums Prinzip: „1984“ vom Kindle gelöscht - Schüler verklag
Die Löschung des E-Books "1984", die von Amazon ohne Zustimmung der Nutzer via Mobilfunkverbindung auf den Kindles der Kunden durchgeführt wurde, hat ein gerichtliches Nachspiel. Der 17-jährige Justin D. Gawronski, ein Highschool-Schüler aus Michigan, reichte gemeinsam mit anderen Betroffenen Klage gegen Amazon ein.
Gegenüber dem Wall Street Journal berichtete er, dass er die Notiz-Funktion des Gerätes nutze, um seine Aufsätze vorzubereiten und Inhaltsangaben zu schreiben, die er für die Schule benötigt. Von der Lizenz für das Buch, die ein Leben lang gelten soll, kann er nicht mehr profitieren - und wenn auch seine Notizen selbst noch abrufbar sind, fehlt leider jegliche Zuordnung zum Text, womit sie für Gawronski nutzlos geworden sind. Amazon hatte sich direkt nach Bekanntwerden entschuldigt und versprochen, dass so etwas nicht wieder vorkommen soll. Die Kanzlei, die die Betroffenen vertritt, unterteilt in drei Schadenskategorien: Einmal die Nutzer, deren Kindles durch das Verhalten von Amazon an Wiederverkaufswert verloren haben, dann solche, von deren Geräten Texte ohne ihr Einverständnis gelöscht wurden und zum dritten Kunden wie Gawronski, die die Zusatzfunktionen des Gerätes genutzt haben und deren Arbeit durch Amazon unbrauchbar geworden ist.
Gegenüber dem Wall Street Journal berichtete er, dass er die Notiz-Funktion des Gerätes nutze, um seine Aufsätze vorzubereiten und Inhaltsangaben zu schreiben, die er für die Schule benötigt. Von der Lizenz für das Buch, die ein Leben lang gelten soll, kann er nicht mehr profitieren - und wenn auch seine Notizen selbst noch abrufbar sind, fehlt leider jegliche Zuordnung zum Text, womit sie für Gawronski nutzlos geworden sind. Amazon hatte sich direkt nach Bekanntwerden entschuldigt und versprochen, dass so etwas nicht wieder vorkommen soll. Die Kanzlei, die die Betroffenen vertritt, unterteilt in drei Schadenskategorien: Einmal die Nutzer, deren Kindles durch das Verhalten von Amazon an Wiederverkaufswert verloren haben, dann solche, von deren Geräten Texte ohne ihr Einverständnis gelöscht wurden und zum dritten Kunden wie Gawronski, die die Zusatzfunktionen des Gerätes genutzt haben und deren Arbeit durch Amazon unbrauchbar geworden ist.
| Autor | : |
Diesen Artikel Twittern: www.grafiker.de/hslD2E
|
| Veröffentlicht | : | 04.08.2009 (735 mal gelesen) |
| Tags | : | Amazon, E-Book-Reader |
Kommentar schreiben:
Montag, 26. Juli 2010
Freitag, 08. Januar 2010
Montag, 20. Juli 2009
Mittwoch, 20. Mai 2009
Donnerstag, 07. Mai 2009




