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Bei „Mini-Budgets“ schulden Werbeagenturen keine Markenrecherche
Es ist ein Urteil, das bei vielen Werbeagenturen und freiberuflichen Grafikern für erleichtertes Ausatmen sorgen dürfte. Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Die Verpflichtung, als Werbeagentur eine Markenrecherche durchführen zu müssen, ist abhängig von der Vergütungshöhe des Auftrags. Doch Vorsicht: Diese Regelung bezieht sich auf den konkreten Einzelfall. Und wenn es sich bei Euren Aufträgen nicht um ein "Mini -Budget" unter 1.000 Euro handelt, sieht die ganze Sache schon wieder anders aus.
Recherche nicht kostendeckend - und deshalb nicht zumutbar
Und um diesen Einzelfall ging es vor dem Kammergericht in Berlin: Eine Werbeagentur hatte für ihren Auftraggeber ein Logo erstellt. Doch damit gab es ein Problem, denn es verstieß gegen geschützte Markenrechte.
Der Auftraggeber forderte Schadenersatz und der Fall landete vor Gericht - inklusive der Frage, wann und inwieweit eine Werbeagentur zu einer markenrechtlichen Prüfung verpflichtet sein kann.
Das Berliner Gericht wusste auf diese Frage eine eindeutige Antwort. Es machte sein Urteil von der Höhe der Vergütung des Auftrags abhängig - und entschied, "dass bei einem vereinbarten Preis von lediglich 770,00 Euro von der Klägerin ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Beklagte neben der Erstellung des Logos auch noch eine umfangreiche und kostenintensive Markenrecherche durchführen würde."
Begründete Ausnahme: Der Einzelfall zählt
Konkret bedeutet das: Prinzipiell seid ihr als Werbeagenturen oder freiberufliche Grafiker dazu verpflichtet, dass Eure vorgeschlagenen und umgesetzten Werbemaßnahmen rechtmäßig sind - ohne, dass dies im Vorfeld mündlich oder vertraglich mit dem Auftraggeber abgesprochen werden muss.
Lediglich im begründetet Ausnahmefall ist eine markenrechtliche Prüfung nicht geschuldet: Nämlich dann, wenn der vereinbarte Auftragspreis nicht annähernd im Verhältnis zum (Kosten-)Aufwand für die umfangreiche Markenrecherche steht - und deshalb auch nicht zumutbar ist.
Das macht auch folgende Formulierung des Gerichts deutlich: "Die Pflicht einer Werbeagentur, dem Auftraggeber auch ohne vertragliche Abrede eine nicht mit Rechten Dritter kollidierende Werbung zur Verfügung zu stellen, wird durch die Zumutbarkeit der Prüfung im konkreten Einzelfall begrenzt."
Verpflichtung zur Markenrecherche
Und klar sollte auch sein: Wenn es um andere Summen als um ein "Mini-Budget" unter 1.000 Euro geht, gilt die Regelung "Aufwand versus Vergütung" nicht - und dann sieht die Sache mit der Verpflichtung zur Markenrecherche schon wieder ganz anders aus.
Denn auch dazu äußerte sich das Gericht in seinem Beschluss: " Davon ausgehend kann eine Werbeagentur bei einer entsprechend angelegten Werbekampagne und der Vereinbarung einer nicht lediglich geringfügigen Vergütung auch ohne gesonderte Vereinbarung zu umfassender rechtlicher Prüfung verpflichtet sein."
Wenn das Werbebudget also entsprechend höher ist, dann seid ihr als Werbeagentur oder freiberufliche Grafiker grundsätzlich zu einer markenrechtlichen Prüfung verpflichtet!
Media-Haftpflicht über exali sichert Rechtsverletzungen in der Praxis ab
Bei aller Erleichterung nach diesem Gerichtsurteil: Als Werbeagenturen oder freiberufliche Grafiker solltet ihr Euch bewusst darüber sein, dass ihr in der Praxis eben sehr wohl von Eurem Kunden für Rechtsverletzungen verantwortlich gemacht und in Haftung genommen werden könnt - inklusive teurer Schadenersatzforderungen.
Dieses Haftungsrisiko kann mit einer bedarfsgerechten und zeitgemäßen Berufshaftpflicht abgesichert werden - wie der Media-Haftpflicht über exali. Sie schützt Euch als Freiberufler, denn im Schadenfall übernimmt der Media-Versicherer auch die Kosten einer derartigen Rechtsverletzung.
Weiterführende Informationen:
Rechtsanwalt Thomas Gramespacher: Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 04.02.2011 - 19 U 109/10.
(Bildquelle: aboutpixel.de / kopflos © Sebastian Thanner)
Recherche nicht kostendeckend - und deshalb nicht zumutbar
Und um diesen Einzelfall ging es vor dem Kammergericht in Berlin: Eine Werbeagentur hatte für ihren Auftraggeber ein Logo erstellt. Doch damit gab es ein Problem, denn es verstieß gegen geschützte Markenrechte.
Der Auftraggeber forderte Schadenersatz und der Fall landete vor Gericht - inklusive der Frage, wann und inwieweit eine Werbeagentur zu einer markenrechtlichen Prüfung verpflichtet sein kann.
Das Berliner Gericht wusste auf diese Frage eine eindeutige Antwort. Es machte sein Urteil von der Höhe der Vergütung des Auftrags abhängig - und entschied, "dass bei einem vereinbarten Preis von lediglich 770,00 Euro von der Klägerin ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Beklagte neben der Erstellung des Logos auch noch eine umfangreiche und kostenintensive Markenrecherche durchführen würde."
Begründete Ausnahme: Der Einzelfall zählt
Konkret bedeutet das: Prinzipiell seid ihr als Werbeagenturen oder freiberufliche Grafiker dazu verpflichtet, dass Eure vorgeschlagenen und umgesetzten Werbemaßnahmen rechtmäßig sind - ohne, dass dies im Vorfeld mündlich oder vertraglich mit dem Auftraggeber abgesprochen werden muss.
Lediglich im begründetet Ausnahmefall ist eine markenrechtliche Prüfung nicht geschuldet: Nämlich dann, wenn der vereinbarte Auftragspreis nicht annähernd im Verhältnis zum (Kosten-)Aufwand für die umfangreiche Markenrecherche steht - und deshalb auch nicht zumutbar ist.
Das macht auch folgende Formulierung des Gerichts deutlich: "Die Pflicht einer Werbeagentur, dem Auftraggeber auch ohne vertragliche Abrede eine nicht mit Rechten Dritter kollidierende Werbung zur Verfügung zu stellen, wird durch die Zumutbarkeit der Prüfung im konkreten Einzelfall begrenzt."
Verpflichtung zur Markenrecherche
Und klar sollte auch sein: Wenn es um andere Summen als um ein "Mini-Budget" unter 1.000 Euro geht, gilt die Regelung "Aufwand versus Vergütung" nicht - und dann sieht die Sache mit der Verpflichtung zur Markenrecherche schon wieder ganz anders aus.
Denn auch dazu äußerte sich das Gericht in seinem Beschluss: " Davon ausgehend kann eine Werbeagentur bei einer entsprechend angelegten Werbekampagne und der Vereinbarung einer nicht lediglich geringfügigen Vergütung auch ohne gesonderte Vereinbarung zu umfassender rechtlicher Prüfung verpflichtet sein."
Wenn das Werbebudget also entsprechend höher ist, dann seid ihr als Werbeagentur oder freiberufliche Grafiker grundsätzlich zu einer markenrechtlichen Prüfung verpflichtet!
Media-Haftpflicht über exali sichert Rechtsverletzungen in der Praxis ab
Bei aller Erleichterung nach diesem Gerichtsurteil: Als Werbeagenturen oder freiberufliche Grafiker solltet ihr Euch bewusst darüber sein, dass ihr in der Praxis eben sehr wohl von Eurem Kunden für Rechtsverletzungen verantwortlich gemacht und in Haftung genommen werden könnt - inklusive teurer Schadenersatzforderungen.
Dieses Haftungsrisiko kann mit einer bedarfsgerechten und zeitgemäßen Berufshaftpflicht abgesichert werden - wie der Media-Haftpflicht über exali. Sie schützt Euch als Freiberufler, denn im Schadenfall übernimmt der Media-Versicherer auch die Kosten einer derartigen Rechtsverletzung.
Weiterführende Informationen:
Rechtsanwalt Thomas Gramespacher: Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 04.02.2011 - 19 U 109/10.
(Bildquelle: aboutpixel.de / kopflos © Sebastian Thanner)
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| Veröffentlicht | : | 09.11.2011 (1492 mal gelesen) |
| Tags | : | exali, Versicherung, Markenrecht |

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