Mitglieder Suche
Vorname, Nachname
Beruf
Postleitzahl
Entfernung
Wer ist online?
Zur Zeit sind 148 User online
© 2013 grafiker.de | Design & Copyright by snygo.media
Benutzername:
Passwort: (vergessen?)

Die Buchhaltung – (K)ein Klotz am Bein

Das Monatsende naht und der Belegstapel auf dem Schreibtisch hat eine bedrohliche Höhe erreicht. Zeit für die Buchführung!

Selbstständigkeit hat gerade für kreative Köpfe viele Vorteile, aber die Verantwortung für die Buchhaltung gehört für die meisten von euch wohl nicht dazu. Viele Freiberufler sammeln ihre Belege einfach in einem Schuhkarton und bringen diesen zu ihrem Buchhalter oder Steuerberater. Warum sich den Kopf über trockene Zahlen und Tabellen zerbrechen? Jedoch spätestens wenn die Rechnung für die buchhalterische Dienstleistung ins Haus flattert, wünscht sich der eine oder andere, er hätte sich selbst aufgerafft. Wer seine Buchhaltung selbst erledigt, kann bares Geld sparen!

Für eine einfache Buchhaltung sind keine tiefgehenden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse notwendig. Wer sich mit den Zahlen des eigenen Kleinunternehmens auseinandersetzt, ist außerdem immer aktuell über seine finanzielle Situation informiert. Doch wo anfangen und wie?

Checkliste rund um die Buchhaltung in der Selbstständigkeit:

Bin ich ein Freiberufler?
Wer den freien Berufen angehört, kann man dem § 18 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) entnehmen. Wer sich dennoch nicht sicher ist, ob es sich bei seiner Tätigkeit um einen freien Beruf handelt, kann das Finanzamt um eine Bewertung bitten.

Muss ich mich überhaupt mit Buchführung beschäftigen?
Jein. Ein Freiberufler hat im Gegensatz zu bilanzierungspflichten Unternehmen keine Buchführungspflicht (d.h. doppelte Buchführung mit Jahresabschluss inklusive Gewinn- und Verlustrechnung). Er muss aber dem Finanzamt seinen Gewinn oder Verlust offenlegen. Generell erfolgt die Gewinnermittlung eines Freiberuflers über das Aufstellen einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Wie mache ich eine Einnahmenüberschussrechnung?
Bei der einfachen Buchführung werden Einnahmen und Ausgaben des laufenden Geschäftsjahres erfasst und gegenübergestellt. Alle Einnahmen und Ausgaben, die im Geschäftsjahr angefallen sind, sollten chronologisch erfasst und die dazugehörigen Rechnungsbelege sorgfältig aufbewahrt werden. Die Aufzeichnung kann in Form einer Tabelle entweder handschriftlich oder mit Hilfe eines Tabellenkalkulationsprogramms erfolgen. Wer nicht extra eine Tabelle anlegen möchte, kann auch eine EÜR-Buchhaltungssoftware nutzen.

Einnahmeüberschussrechnung erstellt - was nun?
Alle im laufenden Jahr angefallenen Einnahmen und Ausgaben werden in der EÜR gegenübergestellt. So wird der Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres ermittelt. In dem amtlichen Vordruck (Anlage EÜR) des BMF werden die Daten an das Finanzamt übergeben und daraus die zu zahlende Steuer ermittelt.

Wie bereite ich mich vor?
- Sicherstellen, dass ich als Freiberufler eingestuft werde
- Belege immer sorgfältig aufbewahren
- Quittungen, die auf Thermopapier gedruckt sind, kopieren, weil sie leicht ausbleichen
- Rechnungen alphabetisch ablegen und Aufbewahrungsfristen berücksichtigen
- Regelmäßig Einnahmen und Ausgaben erfassen, um nicht den Überblick zu verlieren
- Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung beachten

Wenn ihr diese Tipps berücksichtigt, kann buchhalterisch eigentlich nicht mehr viel schief gehen! Und nach der Buchhaltung unbedingt rausgehen und den Frühling genießen :-)
Autor :
Diesen Artikel Twittern: www.grafiker.de/lLmMaQ
Veröffentlicht:20.03.2012 (1958 mal gelesen)
Tags:Software, Business, Freelance
29.03.2012 | 09.39 Uhr
Hallo, ich benutze dieses Programm bereits seit September 2011 und es lohnt sich. Einfach in der Handhabung und die Vorsteueranmeldung an das FA geht sehr schnell. Es ist sehr zu empfehlen.

Kommentar schreiben:

Dein Name:


Deine E-Mail:


Deine Url:
Prüffeld:

Gib im Prüffeld die 6 Zeichen aus dem darunterliegenden Bild ein.
Inhalt
Über neue Kommentare per E-Mail informieren?