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„eiPott“ auf den Pott gesetzt
Die Firma "koziol" darf fortan ihren Kult-Eierbecher "eiPott" nicht mehr unter diesem Namen vertreiben. Die einstweilige Verfügung erwirkte Apple aufgrund der Namensähnlichkeit zum iPod.
Allein aufgrund des Klangs dürfte das Urteil nicht überraschen, aber was hat ein Eierbecher mit einem mp3-Player zu tun? Interessant ist, so veröffentlichte es die Düsseldorfer Anwaltskanzlei "Terhaag & Partner" auf ihrer Homepage, dass die angemeldete Wortmarke IPOD nicht nur als mp3-Player und ähnliche Gerätschaften von Apple angemeldet wurde, sondern auch für "Geräte und Behälter für Haushalt und Küche". Und genau da wurde dem kleinen Hersteller von Designer- und Haushaltswaren aus Erbach (Hessen) der einst geniale Werbe-Schachzug zum Verhängnis.
Für das Gericht besteht schlichtweg eine zu hohe Verwechslungsgefahr. Nicht nur, dass der Klang ähnlich ist, auch das Design des Eierbechers ähnelt dem amerikanischen Trend-Produkt zu sehr. In wie weit wirklich ein solches Verwechslungsrisiko besteht, darf mehr als angezweifelt werden. Was hingegen nicht angezweifelt werden darf, ist die Strafe, die das Gericht für das Weiterbenutzen des Namens verordnet hat: 250.000 Euro.
Die Folge: Der 8 Euro-Eierbecher heißt fortan einfach nur "Pott", und das Design soll überarbeitet werden. Bis dahin dürfen die restlichen Lagerbestände verkauft werden. Derweil überlegt das Unternehmen, ob es ein Hauptsacheverfahren einleitet, um zu prüfen ob Apples Ansprüche einer sachlichen Grundlage entspringen. Bis das geklärt ist, darf sich der Firmenchef Stephan Koziol über grandiose Werbung freuen.
Allein aufgrund des Klangs dürfte das Urteil nicht überraschen, aber was hat ein Eierbecher mit einem mp3-Player zu tun? Interessant ist, so veröffentlichte es die Düsseldorfer Anwaltskanzlei "Terhaag & Partner" auf ihrer Homepage, dass die angemeldete Wortmarke IPOD nicht nur als mp3-Player und ähnliche Gerätschaften von Apple angemeldet wurde, sondern auch für "Geräte und Behälter für Haushalt und Küche". Und genau da wurde dem kleinen Hersteller von Designer- und Haushaltswaren aus Erbach (Hessen) der einst geniale Werbe-Schachzug zum Verhängnis.
Für das Gericht besteht schlichtweg eine zu hohe Verwechslungsgefahr. Nicht nur, dass der Klang ähnlich ist, auch das Design des Eierbechers ähnelt dem amerikanischen Trend-Produkt zu sehr. In wie weit wirklich ein solches Verwechslungsrisiko besteht, darf mehr als angezweifelt werden. Was hingegen nicht angezweifelt werden darf, ist die Strafe, die das Gericht für das Weiterbenutzen des Namens verordnet hat: 250.000 Euro.
Die Folge: Der 8 Euro-Eierbecher heißt fortan einfach nur "Pott", und das Design soll überarbeitet werden. Bis dahin dürfen die restlichen Lagerbestände verkauft werden. Derweil überlegt das Unternehmen, ob es ein Hauptsacheverfahren einleitet, um zu prüfen ob Apples Ansprüche einer sachlichen Grundlage entspringen. Bis das geklärt ist, darf sich der Firmenchef Stephan Koziol über grandiose Werbung freuen.
| Autor | : |
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| Veröffentlicht | : | 26.08.2010 (868 mal gelesen) |
| Tags | : | Apple, Design, Markenrecht |

26.08.2010 | 10.07 Uhr
das wirklich traurige ist, dass deutsche gerichte bei diesen säuberungsaktionen von apple mitmachen...

26.08.2010 | 10.53 Uhr
Worum geht es da denn wirklich? Irgendwie kann man sich mit solchen Aktionen schon ziemlich lächerlich machen - es gab Zeiten da hätten sich alle über diesen Gag gefreut & gut wär gewesen... aber da war ein IQ unter der Schuhgröße auch noch keine Auszeichnung.
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